BAFA – Bonusförderung
Allgemeines
Eine besonders innovative oder effiziente Anwendung oder die Durchführung einer weiteren Maßnahme kann zusätzlich zur Basisförderung mit einem Bonus gefördert werden.
Regenerativer Kombinationsbonus
Zusätzlich zur Basisförderung für eine Biomasseanlage bzw. eine Wärmepumpe können Sie einen Bonus erhalten, wenn Sie gleichzeitig eine Solarthermieanlage errichten. Der Bonus beträgt 500 Euro.
Beide Anlagen müssen Sie innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten in Betrieb nehmen. Während dieser sechsmonatigen Frist müssen Sie dem BAFA außerdem die Anträge auf Förderung der Anlagen zusenden. Bitte beachten Sie, dass für jede zu fördernde Anlage ein separater Antrag zu stellen ist.
Falls Sie neben einer förderfähigen Biomasseanlage oder einer förderfähigen Wärmepumpe eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung errichten, reicht es aus, wenn Sie den Bonus auf dem Antrag für die förderfähige Anlage beantragen. Die Errichtung der Solarthermieanlage lassen Sie bitte durch den Fachunternehmer bestätigen und fügen Sie die Rechnung über die Solaranlage dem Antrag bei.
Weitere Voraussetzung für diese Bonusförderung ist, dass ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage durchgeführt wurde. Die Durchführung ist durch den Fachunternehmer zu bestätigen.
Effizienzbonus
Die Errichtung einer förderfähigen Solarthermieanlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, einer förderfähigen Biomasseanlage oder einer förderfähigen Wärmepumpe in einem besonders effizient gedämmten Gebäude kann zusätzlich mit dem Effizienzbonus gefördert werden.
Dies gilt auch bei der Erstinstallation von Solarthermieanlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
Voraussetzung für die Gewährung des Effizienzbonus ist, dass die förderfähige Anlage ein besonders effizient gedämmtes Wohngebäude mit Wärme versorgt.
Die Effizienz des Wohngebäudes wird nach dem zulässigen Transmissionswärmeverlust oder -transferkoeffizienten (HT´) gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 bewertet. Bei dem Wohngebäude, das durch die zu fördernde Anlage versorgt wird, muss der vorgegebene HT´-Wert von 0,65 W/(m².K) um mindestens 30 % unterschritten werden. Dies ist durch Vorlage eines Energiebedarfsausweises nachzuweisen.
Die Systemeinbindung soll nach Maßgabe des Energieausweises auf der Grundlage des Energiebedarfs erfolgen. Außerdem wird der Effizienzbonus nur dann gewährt, wenn der hydraulische Abgleich sowie die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage vorgenommen wurden.
Zusätzlich mit dem Antrag ist einzureichen:
- Energieausweis auf der Basis des Energiebedarfs nach EnEV 2009 oder EnEV 2007 oder
- Energiebedarfsausweis nach § 13 der EnEV 2002 oder EnEV 2004
Die Höhe der Gesamtförderung (Basis- und Effizienzbonus) beträgt das 1,5-fache der jeweiligen Basisförderung.
Für Anlagen in Nichtwohngebäuden wird kein Effizienzbonus gewährt.
Kesseltauschbonus
Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer förderfähigen Solarthermieanlage, Ihren Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzen, erhalten Sie den sogenannten Kessetauschbonus in Höhe von 500 Euro.
Die Solarthermieanlage und den Brennwertkessel müssen Sie innerhalb eines maximalen Zeitrahmens von 6 Monaten in Betrieb nehmen. Innerhalb dieser Frist müssen Sie außerdem den Antrag auf Förderung beim BAFA einreichen. Den Bonus für den Kesseltausch müssen Sie zusammen mit der Förderung der Solarthermieanlage beantragen.
Für diese Bonusförderung ist zusätzlich Voraussetzung, dass Sie einen hydraulischen Abgleich Ihrer Heizungsanlage durchführen lassen Dies ist von Ihrem Fachunternehmer zu bestätigen.
Zusätzliche Voraussetzung für den Kesseltauschbonus ist, dass mindestens eine der Umwälzpumpen im Heizkreis die Effizienzanforderungen entsprechend der Effizienzklasse A erfüllt oder den Energieeffizienzindex EEI gemäß Ökodesignrichtlinie von 0,27 einhält. Dies ist durch Vorlage der Rechnung (in Kopie) nachzuweisen. Der Hersteller und die Typbezeichnung müssen aus der Rechnung hervorgehen.
Die Installation des Brennwertkessels ist durch Rechnung der Fachfirma (in Kopie) nachzuweisen.
Wärmenetzbonus
Wird eine förderfähige Solaranlage hydraulisch an ein Wärmenetz angeschlossen, wird dies zusätzlich zur Basisförderung mit weiteren 500 Euro bezuschusst.
Wärmenetz in diesem Zusammenhang meint eine Einrichtung zur leitungsgebundenen Versorgung mit Wärme. Die Solaranlage muss außer dem Gebäude des Anlagenbetreibers mindestens ein weiteres Gebäude mit Wärme versorgen. Für diese Bonusförderung ist ein Rechungsnachweis über die Übergabestation an das Wärmenetz vorzulegen.
Bonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen
Wird gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Solarthermieanlage eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe eingebaut, so kann pro Pumpe ein Bonus von 50 Euro gewährt werden.
Als besonders effiziente Solarkollektorpumpen gelten Pumpen in permanent erregter EC-Motor Bauweise oder Pumpen, die ausschließlich aus Strom aus einem fotovoltaischen Modul versorgt werden, das über keinen Netzanschluss verfügt.
Den Bonus für die Solarkollektorpumpe müssen Sie nicht ausdrücklich mit der Förderung der Solarthermieanlage beantragen. Dieser wird gewährt, wenn die Installation der förderfähigen Solarkollektorpumpe in der Fachunternehmererklärung aufgeführt und durch Rechnung der Fachfirma nachgewiesen ist.
Kumulierbarkeit
Alle genannten Boni können gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Sie werden jedoch nicht gewährt, wenn Sie die Innovationsförderung (siehe Rubrik „Innovationsförderung) in Anspruch nehmen.
[Quelle: BAFA http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien]