Die neue EnEV 2014
Am 1. Mai 2014 ist die novellierte Energieeinsparverordnung EnEV 2014 in Kraft getreten. Der Nachweis des energiesparenden Wärmeschutzes und energiesparender Anlagentechnik nach Energieinsparverordnung ermittelt den Energiebedarf des Gebäudes. Wir führen die erforderlichen Berechnungen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude auf der Grundlage der aktuellen Energieeinsparverordnung EnEV 2014 durch und erstellen den Energieausweis.
Grundlage der Berechnung sind die Gebäudedaten, vornehmlich die Qualität der Dämmung und die Energieeffizienz der technischen Anlagen. Ein bedarfsorientierter Energieausweis zeigt den energetischen Zustand des Gebäudes, unabhängig vom Verhalten der Nutzer. In die EnEV Berechnungen fließen insbesondere U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten), Wärmegewinne, Wärmeverluste und Wärmebrücken ein.
Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der Jahresprimärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung (nur Nichtwohngebäude) den Wert des Jahresprimärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung mit festgelegter technischer Referenzausführung nicht überschreitet.
Weiterhin dürfen vorgegebene Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsflächen nicht überschritten werden.
Für Wohngebäude stehen nach EnEV 2014 alternativ zwei Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Jahresprimärenergiebedarfes zur Auswahl – DIN EN 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ und DIN 4108-6/DIN 4701-10 . Für Nichtwohngebäude gilt DIN EN 18599.
Was ändert sich im Vergleich zur EnEV 2009? Das folgende Dokument fasst die wesentlichen Inhalte zusammen.
Zusammenfassung Novelle zur Energieeinsparverordnung 2014
Für Fragen steht Ihnen unser Team mit zertifiziertem Sachverständigen für Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden beim EnEV-Nachweis selbstverständlich gerne zur Verfügung.