Neue Anforderungen und Übergangsregeln
Für den Energieausweis gelten neue Anforderungen und Übergangsregelungen. Nach der neuen Energieeinsparverordnung EnEV 2014 müssen die Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber den Energieausweis ihren potenziellen Kunden vorlegen, wenn diese bereits das betreffende Gebäude besichtigen.
Bei Neubauten muss der Bauherr bzw. Eigentümer sofort nach Fertigstellung des Gebäudes dafür sorgen, dass ihm ein Energieausweis ausgestellt wird mit den Eigenschaften des fertiggestellten Gebäudes.
Für öffentliche Gebäude über 500 m2 Nutzfläche muss der Energieausweis gut sichtbar ausgehängt sein. Ab 08. Juli 2015 halbiert sich die Grenze nochmal auf 250 m² Nutzfläche. Wenn der Eigentümer das Gebäude nicht selbst nutzt, trifft die Aushang-Pflicht den jeweiligen Mieter. Der Eigentümer muss ihm einen Energieausweis oder eine Kopie davon übergeben.
Energieausweise müssen nun auch in privatwirtschaftlich genutzten Gebäuden aushängen wie Kinos, Theater, Kaufhäuser und anderen großflächigen Gebäuden, wenn in ihnen auf über 500 m² Nutzfläche reger Publikumsverkehr herrscht. Mit der Einschränkung, nur wenn bereits ein Energieausweis vorliegt, muss dieser auch ausgehängt werden.
Die neue EnEV 2014 integriert Modernisierungsempfehlungen. Zu den Modernisierungen gibt der Aussteller auch an, ob er die Maßnahme in Zusammenhang mit größeren Modernisierungen oder als Einzelmaßnahme empfiehlt. Freiwillig für den Aussteller ist die zusätzliche Angabe der geschätzten Amortisationszeit und Kosten pro eingesparter Kilowattstunde Endenergie.
Übergangsregelungen gelten für Energieausweise, die vor dem 1. Mai 2014 ausgestellt worden sind.
Für Energieausweise, die zwischen dem 01.10.2007 und dem 30.04.2014 ausgestellt worden sind, gelten gem. § 29 EnEV 2014 teilweise abweichende Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.
Für die Erstellung von Energieausweisen sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude und für weitere Fragen zum Energieausweis steht Ihnen unser Team mit zertifiziertem Sachverständigen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Der neue Energieausweis mit Bandtacho. Quelle. Dena GmbH